Fördermittel

Förderungen in der Übersicht

Ich bin zugelassener Sachverständiger und in der Energie-Effizienz-Expertenliste (dena) des Bundes eingetragen. Weiterhin bin ich als Berater zugelassen für BAFA-Förderprogramme und zertifiziert für KfW-Einzelmaßnahmen sowie KfW-Effizienzhaus.

Bei den dargestellten Förderungen, für die ich Beratungsleistungen anbiete, handelt es sich um direkte Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen mit einem sogenannten Tilgungszuschuss.

Die Fördermittel erhalten Sie für definierte Formen einer Energieberatung der BAFA sowie für die energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden und für Neubauvorhaben.

Bitte beachten Sie unbedingt:
Förderanträge sind grundsätzlich vor Beginn der energetischen Beratung beziehungsweise der Sanierungsmaßnahmen zu stellen.

BAFA Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Die BAFA fördert in verschiedenen Modulen, unter anderem für Unternehmen und Kommunen:
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 für Bestandsgebäude und Neubau

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Qualifizierte Energieberatung für ein energetisches Sanierungskonzept von Wohngebäuden in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans iSFP.

BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA bzw. KfW)

Für energetische Sanierungsvorhaben von Gebäuden und der Anlagentechnik gibt es seit 01.01.2021 schrittweise Umstellungen in der Förderlandschaft.
Bitte kontaktieren Sie uns im Hinblick auf Ihr persönliches Vorhaben.
Die nachfolgenden Darstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

BEG-EM: Förderung von Einzelmaßnahmen für Wohn- und Nichtwohngebäude

Die Förderung in Form eines direkten Zuschusses erfolgt bereits über die BAFA. Bis zum 30.06.2021 bleibt die Kreditvariante noch bei der KfW im bisherigen Förderprogramm Energieeffizient Sanieren.

BEG-WG: Förderung Wohngebäude - Effizienzgebäude Sanierung oder Neubau

Dieses Programm gilt ab 01.07.2021 als Kreditvariante und Zuschussvariante bei der KfW.
Bei der Sanierung in den energetischen Niveaus Effizienzhaus 100, 85, 55, 40, 40 Plus und im Neubau für die Niveaus Effizienzhaus 55, 40 mit weiteren Unterklassen.

​BEG-NWG: Nichtwohngebäude Sanierung oder Neubau

Dieses Programm gilt ab 01.07.2021 als Kreditvariante und Zuschussvariante bei der KfW.